Sonstiges
Dr. Stefan Streng (links) und die 2023 mit dem Förderpreis ausgezeichneten jungen Wissenschaftler. FOTO: Graber
Jugendförderung
Studienförderung und Förderpreis
Anträge können jeweils bis zum 15. November gestellt werden

Dr. Stefan Streng (links) und die 2023 mit dem Förderpreis ausgezeichneten jungen Wissenschaftler. FOTO: Graber
Jugendförderung
Studienförderung und Förderpreis
Anträge können jeweils bis zum 15. November gestellt werden
gc – Die Jugendförderung Franken der süddeutschen Zuckerwirtschaft e. V. setzt ihr Studienförderprogramm fort. Bewerben können sich Studierende aus den Bereichen Agrarwissenschaften, Ernährungswissenschaften und Umwelt.
Neben der Jugendförderung vergibt die süddeutsche Zuckerwirtschaft den sogenannten Förderpreis, welcher im Rahmen der jährlich stattfindenden Kuratoriumstagung verliehen wird.
Die Studienförderungsanträge für das Wintersemester müssen bis zum 15. November vorliegen. Für das Sommersemester ist der Bewerbungsschluss jeweils der 15. Mai.
Erstanträge sowie Förderpreisanträge können jeweils nur bis zum 15. November 2023 gestellt werden.
Studienförderung
Was wird gefördert?
- Studium im Bereich der Agrarwissenschaften, Ernährungswissenschaften oder Umwelt.
- Bachelor: 300 €/Semester für max. sechs Semester
- Master: 500 €/Semester für max. vier Semester
Wer wird gefördert?
Kinder von Rübenanbauern und Südzucker-Mitarbeitern; die Auswahl der einzelnen Stipendiaten erfolgt durch eine Gutachterkommission der Jugendförderung Franken.
Wie kann man sich bewerben?
Die Studienförderung kann jeweils nach Semesterbeginn schriftlich bei der Jugendförderung Franken (jugendfoerderungfranken@suedzucker.de) beantragt werden. In allen Fällen muss eine Immatrikulationsbescheinigung angehängt sein. Beim Erstantrag ist ein kurzer Lebenslauf und das Abiturzeugnis (bei Förderung Bachelorstudium) bzw. Bachelorzeugnis (bei Förderung des Masterstudiums) beizufügen.
Förderpreis der süddeutschen Zuckerwirtschaft
Was wird gefördert?
- Hervorragende wissenschaftliche Arbeiten, die Erkenntnisse zur Förderung des Zuckerrübenanbaus bringen.
- Bachelor-/Masterarbeit (oder vergleichbare): max. 1.000 €.
- Dissertation (oder vergleichbare): max. 2.000 €.
Wer wird gefördert?
Hier kann jeder eine Arbeit einreichen. Es besteht keine Beschränkung auf Kinder von Rübenanbauern und Südzucker-Mitarbeitern.
Wie kann man sich bewerben?
Die Bewerbung muss entweder durch den Verfasser der Arbeit oder durch die Empfehlung einer anderen Person bis zum 15. November bei der Jugend- förderung Franken (jugendfoerderungfranken@suedzucker.de) eingegangen sein. Die Bewerbung muss ein Exemplar der Arbeit, eine kurze Erläuterung der gewonnenen Erkennt- nisse zur Förderung des Rübenanbaus sowie Informationen zur Person umfassen.

Dr. Gerald Corell, Südzucker AG