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Düngung

Im Vorjahr wissen, wie im Frühjahr Stickstoff zu düngen ist!

Sind EUF-Bodenproben aus dem Vorjahr aussagekräftig?

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Düngung

Im Vorjahr wissen, wie im Frühjahr Stickstoff zu düngen ist!

Sind EUF-Bodenproben aus dem Vorjahr aussagekräftig?

Von Dr. Dietmar Horn und Thomas Hetterich, Bodengesundheitsdienst GmbH

In der Stickstoff-Düngebedarfsermittlung nach Düngeverordnung (DüV) ist u.a. „die im Boden verfügbare Stickstoffmenge“ eine wichtige Kenngröße für die Ermittlung des N-Düngebedarfs. In der Praxis wird hierfür vielfach der Begriff „Nmin-Wert“ verwendet. Diese Stickstoffmenge wird bei der EUF-Bodenuntersuchung und -Düngeberatung bereits mit der Probenahme im Vorjahr erfasst und ausgewiesen. Dieser frühzeitige Probenahmetermin wurde in zahlreichen wissenschaftlichen Arbeiten belegt und durch staatliche Behörden mit Düngungsversuchen im Feld bestätigt. Ergebnis dieser Versuche ist die Anerkennung der EUF-Stickstoff-Bodenuntersuchung für alle rechtlichen Belange, insbesondere auch in der heutigen Düngeverordnung (DüV), speziell nach §13a DüV in „Roten Gebieten“.

Probenahmetiefe und Probenahmezeitpunkt

Die Pflanzenwurzel nimmt Nährstoffe aus dem Oberboden und Unterboden auf. Das führt dazu, dass im Sommer bei bedarfsgerechter Düngung der Unterboden nahezu komplett leer an Nitrat ist. Im Sommer ergibt daher eine Messung von Stickstoff unterhalb von 30 cm keinen Sinn (schmale rote Balken in Abb.2). Wo nichts ist, muss auch nicht gemessen werden! Die EUF-Bodenanalyse beschränkt sich daher auf die Probenahme aus dem Oberboden, auch für Stickstoff. Mit Abschluss der N-Aufnahme durch die Vorfrucht (Getreide im Sommer, Hackfrüchte im Herbst) sind die Böden auch im Oberboden standorttypisch für Nitrat entleert. Eine ideale Voraussetzung, den Status für das neue „Nährstoffjahr“ festzustellen und den Bedarf an Stickstoff für die nächste Hauptfrucht in kommenden Düngerjahr zu ermitteln.

ABB. 1: EUF-Bodenprobe aus dem Vorjahr und N-Düngeempfehlung für das Frühjahr

Verlagerung von Stickstoff über Winter

Die Prozesse der Stickstofffreisetzung laufen über Sommer bis in den Herbst hinein fort. Die Bildung von Nitrat erfolgt ausschließlich in der Pflugfurche aus organischen N-Verbindungen. Diese werden mit EUF in der Norg-Fraktion erfasst. Eine Verlagerung der mobilisierten Nährstoffe in den Unterboden tritt jedoch erst mit Wassersättigung im Oberboden ein. Dieser Status wird je nach Boden im November oder Dezember erreicht. Der nicht mineralisierte organische Stickstoff wird im Gegensatz zum Nitrat nicht in den Unterboden verlagert. Unterhalb der Pflugfurche findet keine Nitratbildung statt, weil den Mikroorganismen der dazu notwenige Sauerstoff fehlt.

Teile des Nitrats werden in Abhängigkeit von der Witterung über den Jahreswechsel in tiefere Schichten verteilt. Dies ist der Grund für eine Probenahme auf max. 90 cm beim Nmin-Verfahren im Frühjahr. Folglich misst das Nmin-Verfahren aus einer Tiefe bis max. 90 cm nur Stickstoff, den das EUF-Verfahren bereits im Sommer bzw. Herbst des Vorjahres in der Ackerkrumme gemessen hat. Diesen unschlagbaren Vorteil mit Probenahme im Vorjahr aus dem Oberboden schätzen die Praktiker.

ABB. 2: Prozesse der Stickstofffreisetzung und N-Entwicklung bis Frühjahr

Stickstoffmineralisierung

Mit dem EUF-Verfahren werden die feinsten organischen Stickstoffverbindungen (Norg) herausgefiltert. Sie bestehen u.a. aus Aminosäuren, hydrolysierbaren Aminosäuren und Aminozucker, die aus Umwandlungsprodukten von Mikroorganismen stammen.

Größere organische Verbindungen passieren die feinen Ultrafilter nicht. Deshalb steht die Menge in der EUF-Norg-Fraktion mit der mikrobiellen Biomasse in Beziehung. Die EUF-Norg-Fraktion ist quasi das Vorprodukt für die Bildung von Nitrat (Abb.3), sowohl für die Mineralisation im Herbst des Vorjahres als auch für die Zeit ab Vegetationsbeginn im Düngejahr. Dieser Wert wird beim Nmin-Verfahren nicht gemessen, sondern mit der Festlegung des N-Bedarfswerts pauschal geschätzt. Bei einer N-Aufnahme von 250 kg N/ha für Rübe und Blatt und einem N-Bedarfswert von 170 kg N/ha werden 80 kg N/ha als nachlieferbare N-Menge unterstellt.

Treffsichere Düngeempfehlung mit EUF

Vergleichende Untersuchungen der staatlichen Offizialberatung in verschiedenen Bundesländern mit Hilfe von Exaktversuchen im Feld haben die treffsicheren Stickstoff-Düngeempfehlungen des EUF-Verfahrens bestätigt. Die Gleichwertigkeit des Nmin-Verfahren und des EUF-Verfahrens wurden im Abschlussbericht der Prüfbehörde und des Ministeriums nochmals ausdrücklich festgestellt! Im Bereich der Praktikabilität zeigte EUF deutliche Vorteile. Der Abschlussbericht war Basis für die Anerkennung der EUF-Stickstoff-Bodenuntersuchung für alle rechtlichen Belange, insbesondere auch in der heutigen Düngeverordnung (DüV), speziell nach §13a DüV in „Roten Gebieten“.

ABB.: Umsetzung von 15N-markierten Pflanzen und Wiederfindung von Stickstoff im Boden mittels EUF (Appel und Xu, 1995)

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Dr. Dietmar Horn, Bodengesundheitsdienst GmbH

Thomas Hetterich, Bodengesundheitsdienst GmbH